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Geltungsbereich der AGB
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Für Geschäftsbeziehungen zwischen der Skischule HAPPY SKI 3Ländereck (im Folgenden kurz: „Skischule“) und dem Vertragspartner (im Folgenden
kurz: „Kunde“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: „AGB“) in der jeweils gültigen Fassung. Die gültige Fassung der AGB richtet sich
jeweils nach dem Zeitpunkt der betreffenden Angebotslegung durch den Kunden.
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Die Skischule erbringt gegenüber dem Kunden Dienstleistungen im Bereich des Ski- und Schneesports. Davon umfasst sind unter anderem das
Erteilen von Ski-, Snowboard- und Langlaufunterricht, das Führen und Begleiten auf Skitouren (iSd § 1 Abs 1 T-SSG 1995) sowie damit zusammenhängenden Tätigkeiten (im Folgenden kurz:
„Kurse“). Umfasst sind auch allfällige Kinderbetreuungsleistungen und damit verbundene Leistungen (zB Verpflegung für Kinder). Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen der Skischule
in diesem Zusammenhang.
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Von diesen AGB abweichende Bestimmungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zwischen der Skischule und dem Kunden.
Widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten keine Wirkung auf die in Punkt 1.2 angeführten Geschäftsbeziehungen.
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Vertragsabschluss
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Ein Vertragsabschluss zwischen der Skischule und dem Kunden ist sowohl auf elektronischem Wege (Abgabe eines Angebotes über Online-Formular und
Vertragsannahme durch Bestätigungs-E-Mail) als auch in den Geschäftsräumlichkeiten der Skischule (Vertragsabschluss durch Aushändigung eines Zahlungsbeleges) möglich.
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Das Absenden eines vollständig ausgefüllten Online-Formulars durch den Kunden stellt ein rechtlich bindendes Angebot an die Skischule zum Abschluss
eines Vertrages über die von der Skischule angepriesenen Leistungen dar. Die Skischule übermittelt aufgrund eines solchen Angebotes eine Bestellbestätigung an den Kunden. Erst durch die
Übermittlung dieser Bestellbestätigung kommt ein Vertragsverhältnis zwischen der Skischule und dem Kunden zustande.“
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Die Erklärung des Kunden gegenüber einem Mitarbeiter der Skischule, Leistungen der Skischule in Anspruch nehmen zu wollen, stellt ein rechtlich
bindendes Angebot an die Skischule zum Abschluss eines Vertrages dar. Erst durch die Bezahlung der gewünschten Leistung und durch die Ausgabe eines Zahlungsbeleges kommt ein
Vertragsverhältnis zwischen der Skischule und dem jeweiligen Kunden zustande.
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Die Buchungsbestätigung und/oder der Zahlungsbeleg dienen als Beleg für die Inanspruchnahme der gebuchten Leistung und sind vom Kunden bei Kursbeginn
dem jeweiligen Kursleiter vorzulegen.
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Die Skischule ist nicht verpflichtet, dem Kunden eine Ablehnung von Online Buchungen mitzuteilen. Wird das Angebot des Kunden von der Skischule nicht
innerhalb einer Frist von 2 (zwei) Wochen ab Erhalt bestätigt, gilt das Angebot des Kunden jedenfalls als nicht angenommen.
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Widerrufsrecht beim Vertragsabschluss über Telefon, Webformular oder E-Mail
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Bei den angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um eine „Freizeitdienstleistung“ im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz
(FAGG).
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Für Freizeitdienstleistung besteht gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein Widerrufsrecht.
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Rücktrittsrecht
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Der Kunde ist berechtigt, zu den nachgenannten Bedingungen schriftlich (Email ist ausreichend) vom Vertrag einseitig und ohne weitere Verpflichtung,
insbesondere ohne Verpflichtung zur Zahlung eines Entgeltes oder einer Stornogebühr, zurückzutreten.
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Bei Privatkursen ist ein Rücktritt bis spätestens 2 Tage vor dem ersten Tag des Beginns der Dienstleistung ohne weitere Verpflichtungen des Kunden
zulässig.
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Bei Gruppenkursen (das bedeutet, der Kunde hat einen Gruppenkurs gebucht; nicht gemeint sind Buchungen für Personengruppen) ist ein Rücktritt bis
spätestens 7 Tage vor dem ersten Tag des Beginns der Dienstleistung ohne weitere Verpflichtungen des Kunden zulässig.
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Bei Gruppenkursen ist zudem im Falle von Krankheit oder Unfall, welche(r) die Teilnahme an der gebuchten Leistung unmöglich machen, ein Rücktritt für
den Zeitraum ab Eintritt der Verhinderung zulässig, wenn der Kunde der Skischule ohne unnötigen Aufschub ein ärztliches Attest eines ortansässigen Arztes vorlegt. Die Skischule stellt über
das zu vergütende anteilige Entgelt eine Gutschrift aus.
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Maßgeblich für die Fristwahrung ist jeweils das Einlangen des Rücktrittsschreibens bei der Skischule. Zur Wahrung der jeweiligen Frist ist es
erforderlich, dass das Rücktrittsschreiben bis spätestens 24:00h vor Fristablauf bei der Skischule eingeht. Übermittlungsfehler und ähnliches gehen zu Lasten des Kunden.
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In allen anderen Fällen ist der Kunde ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Skischule nicht zum Rücktritt berechtigt und hat das volle
Entgelt zu entrichten. Dies gilt insbesondere auch für den Fall des Nichterscheinen oder des verspäteten Erscheinens zum vereinbarten Termin.
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Die Skischule ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Teilnahme des Kunden an Kursen unter Alkohol-, Drogen- oder
Medikamenteneinfluss erfolgt, die eine sichere Teilnahme nicht mehr gewährleisten lassen. Gleiches gilt, wenn sich der Kunde beharrlich den Anweisungen der Skischule, der Lehrkräfte oder der
Betreuungspersonen widersetzt (siehe Punkt 9.4). Dem Kunden stehen im Falle einer solchen Vertragsauflösung keine Ansprüche zu; er ist insbesondere auch zur Zahlung des vollen Entgelts
verpflichtet.
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Unmöglichkeit der Leistung
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Wenn die die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen (zB Witterungsverhältnisse, Lawinengefahr, etc) nicht möglich ist, ist die
Skischule nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Es obliegt allein dem billigen Ermessen der Skischule, die Unmöglichkeit der Leistungserbringung zu beurteilen, wobei eine teilweise
Unmöglichkeit – zB an drei von fünf Tagen ist kein Skiunterricht möglich – die Durchführung des möglichen Leistungsteils unberührt lässt.
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Im Falle der (teilweisen oder gänzlichen) Leistungsunmöglichkeit gemäß Punkt 5.1 wird die Skischule das anteilige Entgelt binnen 7 (sieben) Tagen an
den Kunden zurückzahlen. Ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Kunden nicht zu.
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Im Falle von Epidemien, Pandemien und damit zusammenhängenden behördlichen Massnahmen wie Schliessungen der Ski und Snowboardschule gelten die unten
angeführten besonderen Bestimmungen im Zusammenhang mit Covid-19. (Punkt 13.0)
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Im Falle der (teilweisen oder gänzlichen) Leistungsunmöglichkeit gemäß Punkt 5.3 stellt die Skischule über das anteilige Entgelt entweder eine
Gutschrift aus oder bezahlt das anteilige Entgelt binnen 14 (vierzehn) Tagen an den Kunden zurück. Diesbezüglich steht dem Kunden ein Wahlrecht zu. Ein darüber hinausgehender
Anspruch steht dem Kunden nicht zu. Ein allfälliges Rücktrittsrecht gemäß § 10 Abs 2 Pauschalreisegesetz bleibt unberührt.
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Preise, Zahlungsmodalitäten
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Sämtliche Angaben – insbesondere Preislisten der Skischule im Internet, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Informationsträgern – sind für die
Skischule unverbindlich. Die Skischule behält sich vor, jederzeit Änderungen vorzunehmen.
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Sämtliche Preisangaben sind in EURO (€) und verstehen sich brutto inklusive einer allfälligen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes
angegeben ist.
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Kosten für Skitickets oder Skiausrüstung sind nicht von den Kursgebühren umfasst. Diese sind vom Kunden auf eigene Rechnung zu erwerben und
mitzubringen.
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Der Entgeltanspruch der Skischule gegenüber dem Kunden entsteht mit Vertragsabschluss. Zu diesem Zeitpunkt wird die Zahlung fällig. Bei
Online-Buchungen erfolgt die Zahlung allenfalls jedoch schon unmittelbar bei Angebotslegung mittels einer der für Online-Buchungen eingerichteten Zahlungsmethoden. Sollte das Angebot des
Kunden von der Skischule nicht angenommen werden, wird ein bereits geleisteter Betrag im Wege der gleichen Zahlungsmethode, wie sie der Kunde verwendet hat, binnen 14 Werktagen
rückerstattet.
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Im Falle anderer Buchungswege, zB per Email oder direkt vor Ort, kann die Zahlung der Kursgebühr innerhalb von 14Tagen ab Vertragsabschluss per
Überweisung auf das Konto der Skischule oder bar vor Ort erfolgen; sie hat aber jedenfalls vor Kursbeginn bei der Skischule einzulangen. Sämtliche Spesen – insbesondere Bankspesen – in
Verbindung mit der Bezahlung des bei der Skischule gebuchten Kurses gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
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Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von der Skischule ausdrücklich anerkannt
worden sind sowie im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Skischule. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte werden von diesem Vertragspunkt nicht berührt.
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Zahlungsverzug tritt ohne weitere Mitteilung der Skischule ein. Für den Fall, dass der Kunde mit einer Zahlung in Verzug gerät, ist die Skischule
berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und sämtliche zusätzlich anfallenden Kosten und Spesen, insbesondere Inkasso- oder Rechtsanwaltskosten, gegenüber dem Kunden zu verrechnen. Bei
offenen Forderungen kann die Skischule vom Kunden getätigte Zahlungen ungeachtet einer allfälligen Widmung durch den Kunden beliebig auf dessen offene Forderungen anrechnen. Für den Fall der
Nichtzahlung einer Forderung sind auch alle übrigen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.
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Erfüllungsort ist für alle sowohl von der Skischule als auch dem Kunden zu erfüllenden Pflichten der Ort des Sitzes der Skischule.
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Leistungserbringung
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Der Kunde hat sich zur Leistungserbringung am Sammelplatz der Skischule oder an einem sonst von der Skischule bekannt gegebenen Ort im Skischulgebiet
rechtzeitig vor Kursbeginn einzufinden.
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Die Skischule behält sich das Recht vor, den Treffpunkt der Kurse kurzfristig zu ändern. In diesen Fällen werden die Kunden von der Skischule
informiert.
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Die Skischule behält sich das Recht vor, vor Beginn eines jeden Skikurstages eine Fiebermessung unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Vorschriften bei jedem Kunden vorzunehmen und im Falle von erhöhter Temperatur, Fieber oder sonstigen deutlichen Anzeichen auf ansteckende Krankheiten (z.B.: COVID-19), die ein Risiko für
andere Skikursteilnehmer sowie für Lehrkräfte und Betreuungspersonen darstellen können, nach eigenem Ermessen den Kunden vom Unterricht auszuschließen. Der Kunde hat in diesen Fällen nach
seiner Wahl entweder Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung eines bereits geleisteten Entgelts oder auf Ausstellung einer entsprechenden Gutschrift.
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Die Skischule verpflichtet sich, jeweils nur für die jeweilige Leistung qualifizierte Lehr- oder Kinderbetreuungspersonen einzusetzen.
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Haftungsbeschränkung
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Im Zusammenhang mit den angebotenen Kursen wird seitens der Skischule keine Garantie für den Ausbildungserfolg der Kursteilnehmer
übernommen.
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Die Skischule haftet – mit Ausnahme von Personenschäden – nicht für Schäden, soweit die Schäden nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Verhalten der Skischule selbst oder einer ihr zurechenbaren Person beruhen und das schadensverursachende Verhalten nicht die aus dem abgeschlossenen Vertrag treffenden Haupflichten
betrifft.
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Die Skischule übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Kunde während der Durchführung der vereinbarten Leistung ohne Verschulden der Skischule
sich selbst oder anderen Personen zufügt oder durch diese ihm zugefügt werden.
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Unabhängig vom Verschulden haftet die Skischule nicht für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden und Folgeschäden, soweit diese das 3-fache
Leistungsentgelt übersteigen.
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Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Nicht-Tragen eines Sturzhelmes im Falle von Verletzungen ein Mitverschulden des Kunden begründen kann,
weshalb dem Kunden empfohlen wird, einen Sturzhelm sowie weitere für die jeweils gebuchte Leistung empfohlene Sicherheitsausrüstung (z.B. Lawinenverschüttetensuchgerät bei Fahrten im freien
Gelände) zu tragen bzw. im Falle von Lawinenausrüstung, mitzuführen. Sturzhelme und Sicherheitsausrüstung verringern in der Regel das Verletzungsrisiko.
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Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Ausübung von Schneesport mit zahlreichen Risiken verbunden ist und insbesondere bei Touren oder Abfahrten
im freien Gelände ein erhöhtes Risiko für Verletzungen oder sogar Tod, insbesondere auch durch Lawinen, besteht, das nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.
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Der Kunde nimmt zur Kenntnis, eine Rettung von Pisten oder im freien Gelände oftmals mit hohen Kosten verbunden ist. Dem Kunden wird deshalb empfohlen
eine entsprechende Versicherung abzuschließen, zumal die Skischule nicht für Bergungs- und Flugrettungskosten haftet, es sei denn, die Skischule oder eine ihr zurechenbare Person hat diese
Bergungs- und/oder Flugrettungskosten durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht.
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Pflichten des Kunden
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Der Kunde hat die Skischule über seine Fähigkeiten und Erfahrungen in der jeweils gebuchten Schneesportart wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären
sowie selbständig für eine dem Stand der Skitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Der Kunde hat der Skischule über allfällige gesundheitliche Leiden
oder Beeinträchtigungen zu berichten.
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Weiters verpflichtet sich der Kunde bei fieberhaften Infekten, ansteckenden Krankheiten sowie bei Erkrankungen, die mit Durchfall und Erbrechen
einhergehen, nicht am Skikurs teilzunehmen. Insbesondere bei Auftreten von COVID-19 Symptomen (Fieber, trockener Husten, Müdigkeit, Atembeschwerden etc.) verpflichtet sich der Kunden von
einer Teilnahme am Skikurs Abstand zu nehmen. Sofern der Kunde einen Gruppenkurs gebucht hat, kann er bei Vorlage eines ärztlichen Attests das in Punkt 4.4 dieser AGB vorgesehene
Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen.
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Vor Beginn des Unterrichts ist durch den Kunden selbständig die Überprüfung seiner Skiausrüstung (insbesondere Skibindung) durch einen Fachbetrieb zu
veranlassen.
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Anweisungen der Skischule, der Lehrkräfte und der Betreuungspersonen hat der Kunde zu befolgen. Missachtung von Anweisungen und Ermahnungen
berechtigen die Skischule umgehend zur Vertragsauflösung. Dies gilt auch, wenn Kunden ein ungebührliches Verhalten, insbesondere gegenüber anderen Kursteilnehmern, an den Tag legen.
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Datenschutzerklärung
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Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung der Skischule, welche unter URL :https://www.3laendereckskischule.at/j/privacy abrufbar ist, zu entnehmen.
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Sonstige Bestimmungen
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Mündliche Nebenabreden zu diesen AGBs bestehen nicht. Nebenabreden welcher Art auch immer, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
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Für sämtliche Streitigkeiten aus Rechtsgeschäften, denen diese AGB zugrunde liegen, gilt die Anwendbarkeit des materiellen österreichischen Rechts,
unter Ausschluss des österreichischen internationalen Privatrechts, als vereinbart.
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Wenn der Kunde Unternehmer oder Konsument mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches der EuGVVO oder des Lugano-Übereinkommens ist (das sind alle
Länder mit Ausnahme der EU-Mitgliedsstaaten, der Schweiz, Norwegen und Island), wird für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und/oder Verträgen zwischen der Skischule und dem Kunden über die Erbringungen von Skischul-Dienstleistungen das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz der Skischule als
ausschließlich zuständiges Gericht vereinbart.
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Soweit der Kunde Konsument mit Wohnsitz innerhalb der EU oder des Geltungsbereiches des Lugano Übereinkommens ist, gelten die gesetzlichen
Bestimmungen über die Gerichtszuständigkeit.
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Sofern eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGBs nichtig ist/sind, gelten zwischen der Skischule und dem Kunden ausdrücklich solche
rechtswirksame Bestimmungen als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird durch eine nichtige
Bestimmung nicht berührt.
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Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen AGB gehen auf allfällige Rechtsnachfolger der Skischule über.
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Online- Angebote und Online- Buchungen:
Auch alle Dienstleistungen der
Ski- & Snowboardschule, die aufgrund von Online-Anfragen und -Bestellungen unter Verwendung des Internets oder anderer Onlinedienste erfolgen, unterliegen diesen AGB.
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4. Lichtbilder,
Zustimmung und Widerrufsrecht des Kunden:
Der Kunde erteilt durch die Annahme dieser AGB der Ski- & Snowboardschule (Autor) die ausdrückliche Einwilligung und Zustimmung zur Anfertigung
von Lichtbildern im Rahmen der Dienstleistungserbringung und Veröffentlichung dieser Lichtbilder auf der Website oder der Facebook-Seite (bzw. im Social-Media-Kanal) der Ski- &
Snowboardschule.
Seitens des Kunden können hieraus keine wie immer gearteten Rechte abgeleitet werden und wird durch Annahme dieser AGB hierauf ausdrücklich
verzichtet.
Der Kunde kann die Einwilligung und Zustimmung zur Veröffentlichung ihn oder sein Kind nachweislich zeigender Lichtbilder auf der Website oder der Facebook-Seite
(bzw. im Sozial-Media-Kanal) der Ski- & Snowboardschule gegenüber dem Autor schriftlich unter Angabe des konkreten Lichtbildes jederzeit widerrufen.
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Bestimmungen im Zusammenhang mit COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus bzw. CORONA-Virus):
Obliegenheiten und Erklärungen des Kunden oder Kursteilnehmers:
Dem Kunden sind das Auftreten der weltweiten Covid-19-Pandemie sowie sich daraus ergebende Einschränkungen allgemein bekannt.
Der Kunde ist verpflichtet, sich in diesem Zusammenhang über alle etwaig bestehenden Einschränkungen, Verhaltensregeln und Handlungsempfehlungen bezogen auf die Region, in der die Ski- &
Snowboardschule liegt, Kenntnis zu verschaffen. Dazu zählen auch die geltenden COVID-19-Vorschriften für Beherbergungs- und Seilbahnbetriebe.
Dem Kunden ist bekannt, dass von ihm schon in Eigenverantwortung einzuhaltende Verhaltensregeln wie z.B. das regelmäßige Händewaschen mit Wasser und Seife und weiterer Hygienemaßnahmen, das
Abstandhalten, allenfalls das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dort wo ein Abstandhalten nicht möglich oder gar vorgeschrieben ist, das Husten und Niesen in ein Papiertaschentuch oder die
Ellenbeuge und das Unterlassen von Begrüßungen mit Körperkontakt dazu dienen können, eine weitere Verbreitung des Virus durch ihn zu vermeiden.
Der Kunde hat allen dementsprechenden Anweisungen der Ski- & Snowboardschule oder des Skiverleihs, die der gesundheitlichen Sicherheit der Vertragsparteien dienen, Folge zu leisten. Diese
Anweisungen betreffen Räumlichkeiten der Ski & Snowboardschule, den Treffpunkt bzw. Sammelplatz und alle Örtlichkeiten, die während des Unterrichts aufgesucht werden.
Der Kunde sichert auch zu, entsprechende Anweisungen und Verhaltensregeln, die von Dritten wie z.B. Lift- bzw. Seilbahnbetrieben, Beherbergungsbetrieben, Gastronomiebetrieben oder sonstigen
Betrieben kommuniziert werden und die der Kunde im zeitlichen Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Ski- & Snowboardschule in Anspruch nimmt, einzuhalten und zu
befolgen.
Der Kunde erklärt, in den letzten 14 Tagen vor der ersten Teilnehme am Unterricht keinerlei für COVID-19 typische Krankheitssymptome gehabt zu haben. Er erklärt auch, nach seinem Wissensstand
keinen Kontakt zu COVID-19-infizierten Personen gehabt zu haben.
Der Kunde erklärt, sich bei Krankheitssymptomen wie z.B. trockenem Husten, Kurzatmigkeit, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Halsschmerzen oder Fieber, die vor Beginn eines Unterrichts
auftreten, vom Unterricht fern zu halten und die telefonische Gesundheitsberatung unter der Telefonnummer 1450 zu kontaktieren, um dort weitere Abklärungen vorzunehmen. Dies gilt auch, wenn der
Kunde befürchtet, an COVID-19 oder an einer noch nicht näher medizinisch abgeklärten Krankheit erkrankt zu sein.
Sollten relevante Symptome oder die Befürchtung, an COVID-19 erkrankt zu sein, während des Unterrichts auftreten, so wird der Kunde dies sofort der Ski- & Snowboardschule mitteilen, sodass
der Kunde sofort von anderen Personen isoliert werden kann.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Auftreten einer COVID-19-Ansteckung oder der Nachweis einer Infektion auch nur bei einem anderen Kunden der Ski- & Snowboardschule zur Folge haben kann,
dass die Erfüllung der Vertragsleistung durch die Ski- & Snowboardschule abgebrochen werden muss und alle am Unterricht teilnehmenden Kunden in weiterer Folge unter Quarantäne gestellt oder
sich auf eigene Kosten des Kunden einer COVID-19-Testung unterziehen müssen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der die Ski- & Snowboardschule treffenden Nachverfolgung („contact-tracing“ in Zusammenhang mit
COVID-19) verwendet werden.
Besondere Bestimmungen für Vertragsverhältnisse:
Die Leistungserfüllung ist für die Ski- & Snowboardschule möglich:
Ist die Erfüllung der Vertragsleistung für die Ski- & Snowboardschule möglich und nimmt der Kunde am Unterricht nicht Teil, so gelten die unter obigem „Rücktrittsbedingungen“ ausgeführten
Bestimmungen sinngemäß.
Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seine Teilnahme am Unterricht aufgrund einer beim Kunden nachgewiesenen oder befürchteten COVID-19-Infektion vor oder während der Vertragserfüllung durch die
Ski- & Snowboardschule absagt oder absagen muss.
Die Leistungserfüllung der Ski- & Snowboardschule ist jedenfalls möglich, solange im Skigebiet, in dem die Ski- & Snowboardschule ihre Niederlassung hat, die Benützung von Pistenflächen
nicht gänzlich untersagt ist oder der Seilbahn- bzw. Liftbetrieb nicht gänzlich eingestellt wird,
Die Schließung des allfällig vom Kunden benützten Beherbergungsbetriebs, Schließungen von Betrieben Dritter oder das Auftreten von Infektionen bei Dritten Personen im Ort oder in der Region der
Niederlassung der Ski- & Snowboardschule macht die Leistungserfüllung der Ski- & Snowboardschule nicht unmöglich.
Gleiches gilt für alle möglichen, den Kunden allfällig treffende Ausreiseverpflichtungen oder Ausreiseempfehlungen aufgrund entsprechender Reisewarnungen oder Rückrufaktionen von Staaten für
eigene Staatsbürger, wenn diese für den Kunden aufgrund der ihn treffenden Informationsobliegenheiten vorhersehbar waren oder vorhersehbar gewesen sein mussten.
Die Leistungserfüllung ist für die Ski- & Snowboardschule ganz oder teilweise nicht möglich:
In folgenden Fällen entfällt die entsprechende Leistungspflicht der Ski- & Snowboardschule für den Vertragszeitraum ganz oder teilweise und erhält der Kunde einen später einlösbaren Gutschein
für einen entsprechenden späteren Unterrichtszeitraum, sofern der Kunde nicht schriftlich die entsprechende Rückerstattung eines bereits von ihm bezahlten Entgelts begehrt:
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behördliche Betriebsschließung oder allgemein geltende Betriebsschließungen, wenn davon auch der Betrieb der Ski- & Snowboardschule betroffen
ist,
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behördliche Einstellung des Betriebs aller Lift- und Seilbahnbetriebe, wenn der Betrieb für die Leistungserfüllung durch die Ski- &
Snowboardschule zwingend erforderlich ist,
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behördlich angeordnete Quarantäne für den gesamten Ort oder die gesamte Region, wo die Niederlassung der Ski- & Snowboardschule liegt, oder
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den Kunden treffende, zwingende hoheitlich angeordnete Ausreiseverpflichtung, wenn er damit nicht rechnen konnte.
Die Leistungspflicht der Ski- & Snowboardschule entfällt auch, wenn Ski- oder Snowboardlehrerunterkünfte, die von Ski- oder Snowboardlehrer der jeweiligen Ski-& Snowboard benützt werden,
aufgrund einer oder mehrerer dort, bei Ski- oder Snowboardlehrer oder Dritten, aufgetretener oder befürchteter COVID-19-Infektionen von behördlichen Schließungen oder sonstigen
Gesundheitsvorkehrungen wie Quarantänemaßnahmen oder angeordneten Absonderungen betroffen sind, und dadurch mindestens 10% der Anzahl an Lehrkräften der Ski- & Snowboardschule ausfallen. Die
Ski- & Snowboardschule ist insbesondere nicht verpflichtet, Unterrichtsleistungen zuzukaufen.
Besondere Haftungsbestimmungen:
Die Ski- & Snowboardschule übernimmt keinerlei Haftung für alle Schäden und Folgeschäden oder sonstige Nachteile aller Art, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Auftreten von
COVID-19-Infektionen entstehen oder entstehen könnten.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sich der Kunde während der Erbringung der Vertragsleistungen infizieren sollte oder eine Infektion trotz Einhaltung der entsprechenden Vorkehrungen von der
Ski- & Snowboardschule ausgegangen sein sollte.
Ist die Leistungserbringung für die Ski- & Snowboardschule aus einem oder mehreren der oben angeführten Gründe ganz oder teilweise nicht möglich, so ist eine Haftung der Ski- &
Snowboardschule für alle Schäden und Folgeschäden oder sonstige Nachteile, die auf Seiten des Kunden eintreten können (z.B. entgangene Urlaubsfreuden, jegliche frustrierte Aufwendungen, jegliche
Kosten im Zusammenhang mit der An- und Abreise, jegliche Kosten und Nachteile jeglicher Art im Zusammenhang mit einem freiwilligen oder zwingenden vorzeitigen Abbruch des Aufenthalts oder einer
damit zusammenhängenden vorzeitigen Abreise, von Beherbergungsbetrieben oder von Betrieben Dritter nicht zurück erhaltene Anzahlungen oder zu bezahlende Stornokosten, allfällige Kosten im
Zusammenhang mit verfallenen Liftkarten, Kosten für COVID-19-Testungen oder sonstige gesundheitsbezogene Maßnahmen, alle denkbaren darüber hinausgehenden Nachteile jeglicher Art, etc.),
jedenfalls ausgeschlossen.
Ist die Leistungserbringung für die Ski- & Snowboardschule ganz oder teilweise möglich (vgl. dazu oben entsprechende Bestimmungen) und muss der Kunde den Unterricht aufgrund einer beim Kunden
nachgewiesenen oder befürchteten COVID-19-Infektion vor oder während der Vertragserfüllung durch die Ski- & Snowboardschule absagen, so gilt Punkt 5. Rücktrittsbedingungen.
Die Ski- & Snowboardschule behält sich vor, Fiebermessungen bei jedem Kunden vor Beginn eines jeden Kurses oder am Beginn eines jeden Kurstages durchzuführen. Im Falle erhöhter Temperatur,
Fieber oder sonstigen deutlichen Anzeichen auf ansteckende Krankheiten wie z.B. COVID-19 kann die Skischule nach eigenem Ermessen den Kunden vom Unterricht ausschließen.
Der Kunde hat in diesen Fällen nach seiner Wahl entweder Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung eines bereits geleisteten Entgelts oder auf Ausstellung einer entsprechenden Gutschrift.